Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Amtshaftungsgrundsätze beim Handeln eines im Rettungsdienst tätigen Notarztes in Schleswig-Holstein; Haftbarmachung eines Notarztes für schädigende Handlungen während des Dienstes; Folgen einer Übertragung der Aufgaben des Rettungsdienstes auf die ...
- Judicialis
BGB § 839
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839
Amtshaftung für Notarzteinsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck - 6 O 213/00
- OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03
Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
In Schleswig-Holstein ist ebenso wie beispielsweise in Bayern (so der BGH in zahlreichen Entscheidungen, zuletzt NJW 2003, 1184 und NJW 2005, 429) und Nordrhein-Westfalen (BGH NJW 1991, 2954) der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert.Entgegen ihrer Auffassung ist den Ausführungen in BGH NJW 2005, 429 zu entnehmen, dass diese Rechtsprechung gerade auch für die Zeit vor der Neuregelung des § 75 SGB V (im Jahre 1997) aufgegeben wurde.
- BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01
Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
Denn der gesamte Tätigkeitsbereich, der sich auf die Erfüllung einer bestimmten hoheitlichen Aufgabe bezieht, muss als Einheit beurteilt werden, es geht nicht an, die einheitliche Aufgabe in Einzelakte - teils hoheitlicher, teils bürgerlich-rechtlicher Art - aufzuspalten und einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen (BGH NJW 2002, 3172;… NJW 2003, aaO). - BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01
Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
In Schleswig-Holstein ist ebenso wie beispielsweise in Bayern (so der BGH in zahlreichen Entscheidungen, zuletzt NJW 2003, 1184 und NJW 2005, 429) und Nordrhein-Westfalen (BGH NJW 1991, 2954) der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert.
- BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91
Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
Diese Ausgestaltung mag im Hinblick auf die Vorrangigkeit privater Träger nicht als öffentlich-rechtlich zu bewerten sein (BGH NJW 1992, 2882;… OLG Stuttgart aaO.) Sie ist aber im Hinblick auf die grundlegend anders ausgestaltete Regelung im Schleswig-Holsteinischen RDG nicht auf dieses übertragbar. - BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90
Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
In Schleswig-Holstein ist ebenso wie beispielsweise in Bayern (so der BGH in zahlreichen Entscheidungen, zuletzt NJW 2003, 1184 und NJW 2005, 429) und Nordrhein-Westfalen (BGH NJW 1991, 2954) der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert. - BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93
Rettungsdienstgebühren
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
An der Haftung gem. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ändert nichts, dass zum Zeitpunkt des hier in Frage stehenden Geschehens (1994) noch Bundessozialgericht (MDR 1988, 106) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 99, 10) die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes als vom Sicherstellungsauftrag der kassenärztlichen Vereinigung gem. § 75 SGB V umfasst angesehen haben (die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes wurde erst ausdrücklich durch die Neuregelung des § 75 SGB V am 23.6.97 ausgenommen). - OLG Stuttgart, 02.02.2004 - 1 W 47/03
Rettungsdienstliche Tätigkeit in Baden-Württemberg: Haftung für Fehler beim …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2006 - 4 U 133/05
Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des OLG Stuttgart NJW 2004, 2987 verweist, begründet dies keine andere Beurteilung der Schleswig-Holsteinischen Regelungen.